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Ich
bin ein Tiernarr. Zu unserem kleinen Privatzoo zählen eine Katze, ein Kater,
zwei Kaninchen, 1 Gartenteich mit Kois, 1 Aquarium und nicht zuletzt ca.
130 Schauwellensittiche. Ich züchte Schauwellensittiche weil es auch für
mich ein Ansporn ist, sie zu verschönern bzw in ihrem Äusseren zu
verbessern. Ich gehe zwar nicht auf Ausstellungen wie es die meisten
Schauwellensittichzüchter tun, sondern züchte sie für mich als Hobby
sozusagen. Um Wellensittiche züchten zu dürfen benötigt man eine amtliche
Zuchtgenehmigung. Diese erhält man nachdem man bei dem zuständigen
Veterinärsamt einen Sachkundenachweis erbracht hat. Die Zuchtgenehmigung
erhält man dann von der Gemeinde bzw. der Stadt. Alle papageienartigen
Vögel,
so auch der Wellensittich müssen mit einem amtlichen Fußring gekennzeichnet
sein. Der Ring gibt Auskunft über den Züchter, das Zuchtjahr und der
Verbandszugehörigkeit des Züchters. So gibt es die Möglichkeit sich der
Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) e.V. oder der
DSV (Deutschen Standart Wellensittichvereinigung) anzuschließen. Dort kann
man auch sogenannte geschlossene Fußringe für seine nachgezogenen Vögel
bekommen. Die Beringung ist vorgeschrieben aufgrund der sogenannten
Psittakoseverordnung. Die Psittakose oder auch
"Papageienkrankheit" genannt, ist für den Menschen ansteckend und
kann wenn sie nicht als solche erkannt wird, im schlimmsten Fall tödlich
verlaufen. Das tückische ist, dass sie beim Menschen wie eine Grippe in
Erscheinung treten kann. Deshalb sollte jeder Vogelhalter seinen Hausarzt
darauf hinweisen, wenn er solche Vögel hält. Wellensittiche darf also nur
züchten, wer eine amtliche Zuchtgenehmigung hat und dann auch die
erforderlichen Fußringe bekommt. Jeder der schon einmal einen Wellensittich
gekauft hat, wird bemerkt haben, dass seine Adresse notiert wurde. Dies
wurde genau aufgrund der Psittakoseverordnung gemacht, um den Weg des
Käufers über die Zoohandlung in der der Vogel erworben wurde, bis hin zum
Züchter nachvollziehen zu können.
Der Züchter als auch die Zoohandlung müssen Buch darüber führen, an wen der
Vogel veräussert wurde. Der geschlosene Fußring ist auch ein
Selbstzuchtnachweis für die entsprechenden Schauen. Es gibt zwar auch
amtliche "offene Fußringe" die man als Züchter bei der
Wirtschaftgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe GMBH (Ringstelle) in 63204
Langen erhalten kann. Diese können allerdings jederzeit an jedem Vogel
entfernt oder angebracht werden. Die "geschlossenen Ringe" können
nur in den ersten Tagen dem Küken übergezogen werden und können somit nicht
mehr ohne Beschädigung entfernt werden. Wer also auf Ausstellungen gehen
will mit seinen Vögeln, muss grundsätzlich als Selbstzuchtnachweis seine
Vögel mit geschlossenen Ringen zur Ausstellung bringen. Schauwellensittiche
sind in der Regel größer als die den meisten bekannten Wellensittiche in
der Zoohandlung. Diese Wellensittiche werden als sogenannte
"Hansibubis" bezeichnet. Die Schauwellensittiche hingegen werden
in Größe, Haltung und Aussehen durch sogenannte Linienzucht gezüchtet. Dazu
werden die positiven Eigenschaften zweier Vögel durch entsprechende Einzelverpaarungen
gefestigt. Bei den Schauwellensittichen kommt es insbesondere auf die
Größe, die Haltung des Vogels auf der Stange, der Kopfgröße mit den
entsprechenden Kehltupfen, und der Zeichnung sowie der Farbe des Vogels an.
Um entsprechende Vögel zu züchten muss sich der Züchter mit der
Vererbungslehre der einzelnen Mutationen auskennen. So kann er schon beim
Zusammensetzen der Paare Einfluss darauf nehmen, was an Nachkommen zu
erwarten sein wird. Wie in jeder Zucht, bei jedem Tier muss der Züchter natürlich
entsprechende Vorsicht walten lassen, damit nicht ungewünschte
Eigenschaften gezüchtet und gefestigt werden. Es liegt in der Hand des
Menschen, was wir mit unseren Tieren machen.
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